top of page

Verhaltenskodex

Einleitung

Respekt, Teamarbeit, Ehrlichkeit, Verantwortung und Bescheidenheit sind die grundlegenden Prinzipien unseres Unternehmens und bilden die Grundlage unserer Kultur. Unsere täglichen Handlungen werden von Professionalität, Zuverlässigkeit, Kundennähe sowie Einhaltung von Regeln beeinflusst. Diese Grundsätze werden vom gesamten Team der go-S3 geteilt, um nachhaltige Leistung zu erbringen, Kunden zu begeistern, engagierte Mitarbeiter zu gewährleisten und profitabel zu wachsen.

​

Engagement, Innovation und Verlässlichkeit sind das, was go-S3 ausmacht. Unser Ziel ist es, Ihnen das Beste zu bieten. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang und Einsatz von komplexen Systemwaresystemen haben wir dazu genutzt, um Lösungen zu entwickeln, die die Anforderungen beim Betrieb von verfahrenstechnischen Anlagen optimal unterstützten. Das System wurde auf Praxistauglichkeit von erfahrenen Branchenkennern getestet und stellt ein zeitgemäßes Instrument zur Inventarisierung und Instandhaltung von Industrieanlagen dar, welches das Betreibermanagement nachhaltig entlastet. 

​

Jeder einzelne Mitarbeiter trägt dazu bei, dass unserer Kunden, Mitarbeiter und Partner uns vertrauen. Um dies aufrecht zu erhalten, halten sich alle Mitarbeiter an unsere internen Richtlinien und Regeln, die in diesem Verhaltenskodex zusammengefasst sind. Darüber hinaus soll der Verhaltenskodex den Mitarbeitern als Leitfaden dienen und sie beim eigenverantwortlichen, vom Unternehmenswohl geprägten Handeln unterstützen. 

Vorgelebt und durchgesetzt werden diese Regeln von unseren Führungskräften, die als Vorbildfunktion diese konsequent kommunizieren und unseren Mitarbeitern stehts als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

1. Allgemeine Grundsätze

go-S3 bietet qualitativ hochwertige Software-Lösungen und Dienstleistungen an und pflegt professionelle, ehrliche und transparente Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

2.1. Wettbewerbsrichtlinien

go-S3 respektiert die Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützt offene Märkte und Wettbewerb auf nationaler und internationaler Ebene.
 

2.1.1. Kartellverbot

  • Jegliche Vereinbarungen oder Absprachen mit Wettbewerbern, die den Wettbewerb einschränken oder Preise, Kunden oder Gebiete aufteilen, sind verboten.

  • go-S3 nutzt keine marktbeherrschende Stellung in rechtswidriger Weise aus.

  • Alle geplanten Vereinbarungen mit Wettbewerbern müssen von der Rechtsabteilung geprüft und von der Geschäftsführung freigegeben werden.

2.1.2. Bestechung und Korruption / Vorteile und Spenden

go-S3 duldet keinerlei Bestechung oder Korruption. Unzulässige Vorteile, sei es in Form von Geld, Geschenken oder Einladungen, sind untersagt. Alle Zahlungen an Dritte müssen angemessen und transparent sein. Alle Vereinbarungen und Vergütungen mit Dritten, insbesondere mit Vertretern, Maklern oder Beratern, müssen schriftlich festgehalten werden und erfordern die Zustimmung der Geschäftsführung.


Mitarbeiter dürfen nur gelegentliche, geringwertige Geschenke annehmen, während Geldgeschenke grundsätzlich nicht erlaubt sind. Größere Geschenke oder Vorteile sollten abgelehnt und dem Vorgesetzten gemeldet werden. Die Regeln gelten auch für Spenden an politische Organisationen. Alle Spenden müssen transparent und an akzeptable Empfänger gehen, keine Zahlungen auf Privatkonten. Spenden an Ruf schädigende Organisationen sind nicht erlaubt. Wenn Spenden gewährt werden, müssen die Regeln eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf zeitliche Nähe zu Aufträgen. Spenden an politische Parteien erfordern die Zustimmung der Geschäftsführung. Bei Sponsoring sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Unterstützung und Gegenleistung gewährleistet sein.

2.1.3. Patente, gewerbliche Schutzrechte

Unsere firmeneigenen Technologien werden fortlaufend verbessert, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Mitarbeiter dürfen keine neuen Informationen oder Betriebsgeheimnisse an Dritte weitergeben. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter die Schutzrechte anderer respektieren und keine unbefugten Informationen von Dritten nutzen.

2.2. Lieferanten und Dienstleister auswählen

Bei der Auswahl von Lieferanten bewertet und vergibt go-S3 Aufträge objektiv und fair. Jegliche Bevorzugung oder Behinderung von Lieferanten ist nicht erlaubt. go-S3 erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich an ähnliche Werte wie in dieser Richtlinie halten. Ein Verstoß kann zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

3. Mitarbeiter bei go-S3

Bei go-S3 sind Produktivität und Menschlichkeit entscheidend für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Der wirtschaftliche Erfolg von go-S3 basiert auf dem Engagement und der Zusammenarbeit aller Mitarbeiter. Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens.

3.1. Entscheidungsprozesse und Führung

  • Vier-Augen-Prinzip: Zur Vermeidung von Fehlentscheidungen gilt das "Vier-Augen-Prinzip" sowohl bei internen Entscheidungen als auch bei externer Vertretung. Wo eine Gesamtvertretung nicht möglich ist, werden interne Regeln eingeführt. Alleinige Vertretungsbefugnisse erfordern die vorherige Zustimmung der Geschäftsführung.

  • Mitarbeiterführung: Alle Mitarbeiter müssen den Verhaltenskodex einhalten, wobei Führungskräfte eine Vorbildrolle einnehmen. Sie sind verantwortlich dafür, dass keine Verstöße gegen den Kodex in ihrem Bereich auftreten.

3.2. Vielfalt und Gleichberechtigung

go-S3 respektiert die Grundrechte aller Mitarbeiter und Partner unabhängig von Nationalität, Kultur oder Hintergrund. Diskriminierung in jeglicher Form wird nicht toleriert, insbesondere aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, politischer Ansichten, Behinderungen, Alter oder sexueller Identität.

3.3. Arbeitsbedingungen und Interessenkonflikte

go-S3 bietet angemessene Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen gemäß gesetzlichen Anforderungen an. Interessenkonflikte bei dienstlichen Aktivitäten sind zu vermeiden und offenzulegen.

3.4. Richtlinien zur Nebentätigkeit und Zahlungen

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt erfordert die schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung. go-S3 beteiligt sich nicht an parteipolitischen Aktivitäten. Transparenz ist bei allen Zahlungen der go-S3 erforderlich, bargeldlose Zahlungen sind vorzuziehen.

3.5. Umgang mit Vermögenswerten und Informationen

Mitarbeiter müssen die Vermögenswerte des Unternehmens schützen und vertrauliche Informationen wahren. Der Umgang mit internen Informationen erfordert besondere Sorgfalt.

3.6. Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Qualität

go-S3 setzt sich für die Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz am Arbeitsplatz ein. Qualität ist ein zentraler Maßstab für alle Dienstleistungen.

4. Umsetzung des Verhaltenskodex

4.1. Organisation

Die Geschäftsführung ist dafür zuständig ist, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überwachen.

4.2. Beratung

go-S3 stellt ihren Mitarbeitern Informationen zur Verfügung, um Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und den Verhaltenskodex zu vermeiden. Mitarbeiter können Fragen an die Geschäftsführung stellen.

4.3. Beschwerden und Hinweise

Mitarbeiter können Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Verdachtsmomente melden. Sie können sich an ihren direkten Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden. Wenn ein Mitarbeiter in gutem Glauben glaubt, dass es einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex gibt oder gegeben hat, kann er dies melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. go-S3 wird Maßnahmen zum Schutz des meldenden Mitarbeiters ergreifen, falls erforderlich. Sofern möglich und gesetzlich zulässig, behandelt go-S3 die Identität der meldenden Mitarbeiter und derjenigen, die bei der Untersuchung von Verstößen helfen, vertraulich.

4.4. Ausführungsbestimmungen

go-S3 wird weitere spezifische Bestimmungen zum Verhaltenskodex in Bezug auf bestimmte Themenbereiche erlassen. Diese werden Unklarheiten klären und Verfahren beschreiben.

 

Die aktuelle Version des Verhaltenskodex der go-S3 ist auf der Website www.go-S3.com und www.gos3-service.de verfügbar.

bottom of page