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Gefahrstoffkataster

  • Gefahrstoffe lassen sich mit Hersteller- und/oder Lieferanten Daten verknüpfen 

  • Die Übersicht aller von einem Unternehmen gelieferten Stoffe können direkt abgerufen werden

  • Einfache Zuordnung von Sicherheitsdatenblättern durch Verknüpfung mit dem Dokumentenarchiv


Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
 

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes,

  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, 

  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,

  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.
     

Umfangreiche Kataloge mit Informationen über:

  • Maßnahmen

  • Gefahren

  • Schutzstufen

  • GHS Texte

  • Sicherheitsdatenblätter (auszugsweise)

  • Vorsorgeuntersuchungen

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