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ECCOSoft CMMS - Arbeitsschutz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz vom August 1996 hat der Arbeitgeber umfangreiche Beurteilungspflichten, in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten auftreten können, zu erfüllen. Unser ECCOSoft CMMS Arbeitsschutz Modul unterstützt Sie bei der Erfüllung der vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes.
Gefährdungsbeurteilung
Erfassen von Gefahrstoffen durch Normbezeichnungen (CAS-, EG- Nummer.)
Gefährdungsbeurteilung aller relevanten Unternehmens- und Arbeitsbereiche
Umfangreicher Katalog vordefinierter Gefährdungsfaktoren
Die Einsatzbereiche werden in einer hierarchischen Organigramm Struktur abgebildet
Gefährdungsbeurteilungen für jeden einzelnen Anwender zugänglich
Workflow gesteuerte Definition von Gefährdungsbeurteilungen
Funktion zur Erfassung von Unfällen und Gründen sowohl zum Unfallhergang als auch zur Auswertung in einer Statistik
Liste mit einer Übersicht aller gemeldeten Unfälle
Liste kann mit Hilfe des Berechtigungssystems zur Unterdrückung persönlicher Daten gestaltet werden
Funktionen zur Erfassung und Überwachung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung
Katalog mit Langtexten über Vorsorgeuntersuchungen mit der Möglichkeit zur individuellen Katalogpflege
Erfassen von bereichsbezogenen Informationen zur GBU wie z.B. Anzahl der Beschäftigten, sicherheitstechnische Betreuung, medizinische Betreuung, etc. und der Möglichkeit diese mit einer GBU in Beziehung zu setzen
Gefahrstoffkataster
Gefahrstoffe lassen sich mit Hersteller- und/oder Lieferanten Daten verknüpfen
Die Übersicht aller von einem Unternehmen gelieferten Stoffe können direkt abgerufen werden
Einfache Zuordnung von Sicherheitsdatenblättern durch Verknüpfung mit dem Dokumentenarchiv
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Gefahrstoffes,
Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb,
Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.
Umfangreiche Kataloge mit Informationen über:
Maßnahmen
Gefahren
Schutzstufen
GHS Texte
Sicherheitsdatenblätter (auszugsweise)
Vorsorgeuntersuchungen
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