Aus einer Besprechung im Bundesumweltministeriums haben sich neue Anforderungen für die BMU Schnittstelle ergeben. Es handelt sich um Änderungen an den Schemadateien und/oder um textliche Vorschriften oder Empfehlungen.
Die neuen Anforderungen liegen uns bereits vor und müssen ab dem 01.01.2015 von allen Softwaresystemen im eANV Bereich unterstützt werden.
Da wir immer auf den neusten Stand der Entwicklung sind, laufen die Vorbereitungen der neuen Anforderungen schon im vollem Gange, sodass Ihnen die neue BMU Schnittstelle bis zum geforderten Zeitpunkt voll und ganz zur Verfügung steht.
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