Da in vielen Unternehmen mit diversen Gefahrstoffen, wie z.B. Chemikalien, Säuren, Laugen usw. gearbeitet wird, werden diese im Rahmen eines Gefahrstoffkatasters im System erfasst und verwaltet. Laut Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Gefahrstoffes, Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb, Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.
Das Erfassen von Gefahrstoffen erfolgt auf der Grundlage nationaler wie auch internationaler und individueller Normbezeichnungen (CAS-, EG- Nummer). Neben den allgemeinen Informationen zum Gefahrstoff, wie der Bezeichnung, den chemischen Eigenschaften usw., können auch hier Angaben zu den anfallenden Gefahren gemacht werden.
Auf Grundlage des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz: GHS) können Gefahrstoffe im System eingestuft werden. Das Modul hilft Ihnen maßgeblich bei der Einhaltung der in der Gefahrstoff-Verordnung festgelegten Kriterien der Dokumentation von Gefahrstoffen. Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Auch hier unterstützt Sie das ECCOSoft Arbeitsschutz Modul bei der Einhaltung und Dokumentierung. Über eine Visualisierung per bekannten Gefahrsymbolen können die Informationen leicht verfügbar gemacht werden.
Weiterhin ist es möglich direkt eine Beziehung zwischen Gefahrstoff und Stammdaten der Hersteller /Lieferanten zu erstellen um eine maximale Transparenz zu gewährleisten.
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